HANDLUNG
Die Gäste im Kaffeehaus „Zimmermannischer Garten“ sollen nicht ständig plaudern, sondern einmal dem Gerücht zuhören, welches über Herrn Schlendrian und seiner Tochter in Umlauf ist. Einen gewaltigen Ärger hat er mit Lieschen und er brummt wie ein Zottelbär. Das Kind hat verlernt, zu gehorchen! Wenn er etwas zu ihm sagt, geht das an ihrem Ohr vorbei. „Hunderttausend Hudelei“ hat man mit seinen Kindern. Das ungezogene Mädchen soll das Kaffeeschlürfen sein lassen und damit basta! Der liebe Vater möge nicht ungehalten sein. Wenn sie nicht dreimal täglich ihr Schälchen schlürfen darf, sei die gute Laune dahin, wendet die Tochter ein und er dürfe sich nicht wundern, wenn sie sich „wie ein verdorrtes Ziegenbrätchen“ gebärde. Der Kaffe schmecke besser als tausend süße Küsse und sei nicht so herb wie Muskatwein. Offenbar hat Lieschen den richtigen Schatz noch nicht gefunden. Sie braucht regelmäßig ihren Kaffe und damit soll der Herr Vater sich abfinden und sich von dem Gedanken lösen, dass nur die Herren privilegiert seien, die zerstampften braunen Böhnchen, aufgelöst in heißem Wasser, zu genießen.
Wenn jemand Lieschen eine Freude machen will, soll er ihm Kaffee einschenken und schon ist es ihm hold. Der Vater ist nicht willig, sich Lieschens Ungehorsam bieten zu lassen und macht von der elterlichen Gewalt Gebrauch. Der Konzertbesucher soll nun nicht denken, dass er Lieschens Rock anhebt, um ihr barockes Spitzenhöschen mit Stockschlägen zu traktieren. Nein bei feinen Leuten ist es zumindest nach außen hin nicht üblich, mit plumper Gewalt vorzugehen. Es gibt feinere Methoden, den Willen unartiger Töchter zu brechen. Lieschen wird verboten, zu heiraten – so einfach ist das. Spazieren gehen darf es auch nicht. Den kleinen Affen, gemeint ist das Kaffeeschlürfen, könnte der Vater ihr doch lassen. Herr Schlendrian bleibt hart, den Namen den er trägt, will er nicht bestätigt wissen. Geschenke gibt es in Zukunft nicht mehr. Das goldene Band für die Haube kann Lieschen aus ihrer Wunschliste streichen. Die junge Dame soll sich darauf einrichten, dass sie als alte Jungfer sterben wird. Wer nicht gehorchen kann, muss fühlen! Also, Lieschen: Horch auf das was Vater spricht, Kaffee gibt es nicht! Zum Schein geht Lieschen auf die Wünsche des Erziehungsberechtigten ein. Hoch und heilig verspricht es dem Unnachgiebigen, keinen Kaffee mehr zu trinken. Dann wird es auch einen Mann abkriegen. Ach ja, am liebsten heute noch! Der liebe Vater soll es fügen. Noch vor dem Zubettgehen möchte sie den Bewerber umarmen. Einen wackeren Liebsten hätte Lieschen gar zu gern. Der Vater geht auf die Suche, aber das abgefeimte Luderchen streut das Gerücht aus, dass keiner sich um seine Hand bemühen braucht, der ihr das Kaffeekochen nicht erlaube. Der väterlichen Gewalt wird sie entronnen sein, kalkuliert das Biest, sobald es unter die Haube gekommen ist. Die Mutter und die Großmama lieben den Kaffeegenuss. Warum sollte es der Tochter verboten sein? Recht hat sie! Die Leipziger Jungfern halten zu ihr.
Hintergrundinformation:
Johann Sebastian Bach besuchte zweimal pro Woche das Zimmermannische Cafe in der Leipziger Katharinenstraße. Das Kaffetrinken war in Mode gekommen und in Sachsen schossen die Kaffeehäuser wie Pilze aus dem Boden. Erlaubt war den Kaffeegenuss nur den Männern, aber die Frauen waren nicht geneigt, sich ausschließen zu lassen. Den daraus entstehenden Konflikten hat der Komponist sich nicht verschlossen und ein kleines Drama in Noten gesetzt. Die Beliebtheit seiner Kantate 211 hat bis heute angehalten.
***
musirony 2008 - Engelbert Hellen